Das juristische Tauziehen um die Verwendung von eingetragenen Markennamen durch die Konkurrenz im Rahmen von AdWords-Werbeschaltungen ist in Frankreich vorerst vorbei: Ein französisches Gericht verurteilte Google nun rechtskräftig dazu, an den Inhaber der Markenrechte, 75.000 Euro Schadenersatz zu leisten.Die französichen Reisefirmen Luteciel and Viaticum, Betreiber der Online-Flugbörse Bourse des Voles und gleichzeitig Inhaber der Markenrechte an den Begriffen "Bourse des Vols" und "Bourse des Voyages" hatten gegen Google geklagt, da sie ihre Markenrechte dadurch verletzt sahen, daß unmittelbare Wettbewerber (z.B. der Flug-Billiganbieter EasyJet) für die obengenannten geschützten Markenbegriffe AdWords buchen konnten und somit bei Eingabe dieser Suchbegriffe durch Internetnutzer in der Suchmaschine als relevantes Ergebnis eingeblendet wurden. Nachdem der kalifornische Suchmaschinen-Betreiber am 13 Oktober vergangenen Jahres den Grundsatzprozess gegen den rechtmäßigen Markeninhaber verloren hatte, verurteilte nun ein französisches Gericht in Versailles Google dazu, an den Firmengründer und -Bevollmächtigter Fabrice Dariot 75.000 Euro Schadenersatz und angefallene Gerichts- und Prozesskosten zu zahlen. Obwohl dieses Urteil vorerst nur Frankreich betrifft, sollte man im Rahmen der Werbeschaltungen via AdWords mit der Buchung von Markennamen-KeyWords größte Vorsicht walten lassen, es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit bis sich auch in Deutschland Inhaber von Markenrechten gegen diese Art der "Zweitverwertung" ihrer Markennamen juristisch zur Wehr setzen. |