Der 29 April 2004 ist ein mit Spannung von Analysten, Anleger und Suchmaschinen-Fans erwarteter Tag. An diesem Tag fällt vermutlich die Entscheidung über Google's Zukunft hinsichtlich der zukünftigen Firmenstruktur; hierzu ist Google nämlich verpflichtet, um nicht gegen ein relativ unbekanntes US-Gesetz von 1934 zu verstossen. Gemäss der Form 10 (Link: http://www.morganstanley.com/about/ir/shareholder/10q0203.html) des Securities Exchange Act von 1934, muss eine Incorporation (in diesem Fall die Google Inc.), seine Bilanzen spätestens 120 Tage nach Bilanzabschluss des Vorjahres veröffentlichen, falls eine der folgenden Voraussetzungen eintrifft: - Die Aktien der betroffenen Incorporation befinden sich in mehr als 500 Besitzerhände - z.B. Angestellte in Besitz von Firmenaktien, Investoren, etc. - (auch wenn die Aktien nicht öffentlich gehandelt werden, wie bei Google der Fall)
- Aktiva der Firma (Anlagevermögen oder -werte) in der Summe 10 Millionen Dollar überschreiten
Da im Falle von Google beide Voraussetzungen erfüllt sein dürften (geschätzter Gewinn über 100 Mio Dollar und ca. 1000 Inhaber von Google-Aktien), müsste der Suchmaschinen-Betreiber aus Mountain View, Ende April seine Karten komplett auf den Tisch legen. Dies würde nicht nur eine Veröffentlichung der Bilanzen, sondern auch eine Offenlegung von Partnerschaften und anderen entscheidenden Interna bedeuten, was der öffentlichkeitsscheuen Company nicht schmecken dürfte. Die Meinungen der Experten hinsichtlich Google's Vorgehensweise sind geteilt: während die einen meinen, Google würde einen Teil seiner Aktien zurückkaufen, um unter der magischen Anzahl von 500 Aktieninhaber zu kommen und sich somit der Veröffentlichung seiner Bilanzen entziehen könne, vertreten viele (Link: http://www.barrons.com/) die Meinung, Google würde diesen Termin nutzen, um zusammen mit seinen Bilanzen, das Emmissionsprospekt für einen anstehenden Börsengang zu veröffentlichen. |